NS-Raubkunst
Frankreich plant ein Restitutionsgesetz

Die französische Kulturministerin hat einen Gesetzentwurf zur Restitution von NS-Kulturgut vorgelegt.
Paris. Kulturministerin Rima Abdul Malak hat im Namen der französischen Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt zur „Restitution von Kulturgütern, die im Kontext der antisemitischen Verfolgungen zwischen 1933 und 1945 geraubt wurden“. Den Entwurf billigte der französische Senat am 23. Mai einstimmig. Allerdings muss das geplante Rahmengesetz noch die Hürde des französischen Parlaments nehmen.
Das Gesetzesvorhaben betrifft öffentliche und private Museen. Bislang schützt der Status der „Unabänderlichkeit“ deren Kunstwerke vor Restitution. 78 Jahre nach Kriegsende, 28 Jahre, nachdem Staatspräsident Jacques Chirac die Mitschuld Frankreichs an der Deportation und Ermordung von Juden anerkannt hatte, ändert Frankreich seine Rechtsgrundlage.
Bereits 1995 hatten die Bücher von Lynn H. Nicholas und Hector Feliciano die Plünderung und die zögerliche Rückgabe von Kunstwerken aufgelistet. 1997 wurde eine Untersuchungskommission eingesetzt. Seither trugen Kolloquien, Prozesse, Ausstellungen dazu bei, 2019 endlich im Kulturministerium die „Mission für Forschung und Restitution der zwischen 1933 und 1945 geraubten Kulturgüter“ zu gründen.
2022 ermöglichte ein Gesetz erstmals die Rückgabe von 15 Kunstwerken, darunter Gustav Klimts Gemälde „Rosen unter Bäumen“. Da man bisher für jedes restituierte Objekt ein Spezialgesetz erlassen musste – was bis zu vier Jahren dauerte – wird das Rahmengesetz anstehende Restitutionen beschleunigen.