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Wie Unternehmen legal gegen „Krankfeierer“ vorgehen können

Aus dem Handelsblatt-Archiv: Ein Mitarbeiter reicht immer an Brückentagen und montags eine Krankmeldung ein? Diese rechtlichen Möglichkeiten haben Firmen bei Verdacht auf Blaumachen.Franziska Telser 18.06.2025 - 11:35 Uhr Artikel anhören
Sechs von zehn Arbeitnehmern reichen auch mal eine Krankmeldung ein, wenn sie sich eigentlich fit genug für die Arbeit fühlen. Foto: Westend61/Getty Images

Berlin. Der Krankenstand in Deutschland hat im vergangenen Jahr erneut  Rekordniveau erreicht. Laut den Daten der Techniker Krankenkasse meldeten sich Beschäftigte 2023 im Schnitt 19,4 Tage krank. Hauptgründe sind Erkältungskrankheiten, psychische Leiden und Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenschmerzen.

Allerdings scheinen die Deutschen auch gerne mal „blauzumachen", wie eine Studie der Krankenkasse Pronova BKK zeigt. Die sogenannte Bettkantenentscheidung fällt demnach oft zugunsten der Krankmeldung aus. Jeder zehnte Beschäftigte bleibt „häufig“ lieber zu Hause, auch wenn er sich eigentlich fit genug für die Arbeit fühlt. Bei der Hälfte der Befragten kommt dies „manchmal“ oder „selten“ vor.

Meldet sich ein Arbeitnehmer wiederholt zu auffälligen Zeiten krank, obwohl er eigentlich arbeitsfähig ist, muss der Arbeitgeber das nicht hinnehmen. Zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht erklären, welche rechtlichen Möglichkeiten Unternehmen haben, gegen solche „Krankfeierer“ vorzugehen.

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