Telekommunikationsgesetz
Bundesregierung will Recht auf schnelles Internet für alle

Schnelles Internet soll zukünftig per Gesetz festgeschrieben sein.
Berlin. Die Bundesregierung will ein Recht auf schnelles Internet per Gesetz festschreiben. Das geht aus dem Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. Demnach haben Endnutzer künftig einen Anspruch darauf, „innerhalb einer angemessenen Frist an ihrer Hauptwohnung oder ihrem Geschäftsort“ mit Telekommunikationsdiensten versorgt zu werden.
Die Bundesregierung hatte bereits in der vergangenen Wahlperiode zugesagt, bis Ende 2018 allen Haushalte den Zugang zu schnellem Internet zu ermöglichen. Bislang haben aber aber mehr als vier Millionen Haushalte noch keinen Anschluss von 50 Megabit in der Sekunde oder mehr.
Bewohner in abgelegenen Gebieten sollen demnach mindestens Anspruch auf die gleiche Breitbandversorgung haben wie umliegende Gebäude mit einem Anschluss. Die Dienste „müssen Verbrauchern und Kleinstunternehmen sowie kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden“, heißt es in dem Gesetzestext.
„Mindestens verfügbar sein“ sollen Dienste wie „E-Mails, Anrufen und Videoanrufen, die Nutzung von sozialen Medien, Sofortnachrichtenübermittlung und weiteren Onlinewerkzeugen für das Suchen und Finden von Informationen, Aus- und Weiterbildung, Online-Bestellungen, Arbeitssuche, berufliche Vernetzung, Online Banking und elektronische Behördendienste sowie insbesondere Teleheimarbeit.“