Familienunternehmen
Urteil zum Dussmann-Erbe – Endet nun der Erbstreit?

Düsseldorf. Der jahrelange Erbstreit um das Erbe des Unternehmers Peter Dussmann ist um eine Entscheidung reicher. Das Kammergericht Berlin bestätigte in einem Urteil den letzten Willen Dussmanns. Seiner Witwe Catherine von Fürstenberg-Dussmann stünden demnach 75 Prozent der Unternehmensanteile zu, seiner Tochter Angela Göthert 25 Prozent.
„Ich bin sehr dankbar, dass das Berufungsgericht seinen letzten Willen anerkannt hat und hoffe, dass damit dieser Rechtsstreit nun beendet ist“, erklärte Catherine von Fürstenberg-Dussmann nach dem Urteil.
Schon das Landgericht Berlin hatte im Jahr 2023 ähnlich entschieden. Befriedet war der Erbstreit damit nicht. Göthert war damals in Berufung gegangen. Sie besteht darauf, ein Anrecht auf 50 Prozent des Erbes zu haben.
Es geht um viel Geld: Der Gebäudereiniger, den Dussmann gründete, hatte im vergangenen Geschäftsjahr erstmals die Umsatzmarke von drei Milliarden Euro erreicht.
Im Kern sollten die Gerichte klären, ob Dussmann zum Zeitpunkt der Testamentsänderung am 25. Mai 2010 noch in der Lage war, selbstbestimmt zu entscheiden.