Steuern
So können Sie Beerdigungskosten von der Steuer absetzen

Frankfurt. Ein altes Sprichwort besagt: „Nichts im Leben ist umsonst, nur der Tod.“ Dass dies längst nur noch im übertragenen Sinne gilt, erfahren Angehörige im Allgemeinen recht schnell, wenn sie eine Beerdigung organisieren müssen. Denn schnell kommen für eine Bestattung inzwischen fünfstellige Beträge zusammen.
Da ist es nur verständlich, dass die Betroffenen gerne die Möglichkeit nutzen, die ihnen entstandenen Kosten wenigstens steuerlich geltend zu machen.
Das ist in vielen Fällen möglich. Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), erklärt: „Nicht nur Angehörige, sondern auch andere Personen können die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn sie sich aus sittlichen Gründen verpflichtet fühlen.“ Dazu können auch Nachbarn oder Freunde zählen.
Doch zunächst muss der Nachlass der oder des Verstorbenen herangezogen werden. Zudem hat der Fiskus eine Höchstgrenze für die steuerliche Geltendmachung eingezogen. Auch spielt es eine Rolle, ob eine Sterbegeldversicherung fällig wird oder Sterbegeld fließt. Das Handelsblatt erklärt die Details.
Beerdigungskosten: Erben sind zur Kostenübernahme verpflichtet
Die Kosten für eine Beerdigung tragen grundsätzlich die Erben (Paragraf 1968 BGB), es sei denn, sie schlagen das Erbe aus. Neben Guthaben bei Banken, Wertpapieren und dem Inhalt von Schließfächern zählen zum Nachlass auch Immobilien, Wertgegenstände aus dem Hausrat, Leistungen von Versicherungen oder ein Sterbegeld.