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Diese Rechte stehen Eltern bei einer Kita-Schließung zu

Düsseldorf. Dieser Tage schließen Kitas häufig: Zur Erkältungswelle kommen noch Warnstreiks städtischer Einrichtungen durch die Gewerkschaft Verdi. Doch dürfen berufstätige Eltern in solchen Fällen zu Hause bleiben, um selbst ihre gesunden Kinder zu hüten?
Laut Hakima Taous, Fachanwältin für Arbeitsrecht der Frankfurter Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte, müssen Eltern grundsätzlich zunächst versuchen, eine alternative Betreuung für Sohn oder Tochter zu organisieren: Oma, Nachbarn, professionelle Babysitter.
Gelingt dies nicht, greift Paragraf 616 BGB. Das Gesetz erlaubt Arbeitnehmern eine kurze Freistellung von der Arbeit aus persönlichen Gründen – wobei das Gehalt weitergezahlt wird. So etwa bei einer plötzlichen Kita-Schließung, weil die Erzieherinnen und Erzieher krank sind.
Bezahlte Freistellung nur kurzzeitig möglich
Diese bezahlte Freistellung ist jedoch nur für einen kurzen Zeitraum möglich. Expertin Taous geht von etwa zwei, drei Tagen aus.
Einen Haken gibt es laut der Juristin: „Wichtig ist es, den Arbeitsvertrag zu prüfen. Darin kann die Anwendung des Paragrafen 616 BGB ausgeschlossen worden sein mit der Folge, dass das Gehalt nicht fortgezahlt wird.“