Mitarbeiter
So fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis richtig an

Düsseldorf. In Deutschland wechseln jedes Jahr Millionen Beschäftigte den Arbeitgeber. Und es gilt: Jeder Angestellte hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis – egal, ob ihm oder ihr gekündigt wurde oder er oder sie selbst gekündigt hat.
Der Arbeitgeber kann die Ausfertigung der entsprechenden Führungskraft oder der Personalabteilung überlassen. Nur: Am letzten Arbeitstag sollte das Zeugnis vorliegen. In Papierform, neuerdings geht es auch digital.
Häufig kommt es über dieses wichtige Dokument für die Bewerbung auf die nächste Stelle zu Streit: Das Zeugnis kommt zu spät, fehlerhaft, unvollständig oder benotet die erbrachte Leistung zu schlecht.
Das kostet Zeit, Nerven – und am Ende womöglich Karrierechancen. Timing, Form, geheime Codes: Wie Sie beim Arbeitszeugnis das Optimum herausholen, erklären Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht und geschäftsführende Partnerin der Berliner Kanzlei MGP, sowie der Bewerbungsexperte Jochen Mai.