Kommentar
Das Völkerrecht ist in der Frage nach Hilfen für Gaza eindeutig


Am Montag hat die israelische Armee mehrere Lastwagen mit humanitärer Hilfe in den Gazastreifen gelassen. Endlich! Fast drei Monate lang hatte die rechtsgerichtete Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sämtliche Hilfslieferungen in das Kriegsgebiet untersagt. Weder medizinische Güter noch Lebensmittel oder Trinkwasser gelangten in den Küstenstreifen.
Wochenlang haben die Vereinten Nationen (UN) und Hilfsorganisationen an Israel appelliert, die Blockade aufzuheben. An der Regierung prallten die Appelle ab. Erst jetzt hat sie reagiert, nachdem der amerikanische Präsident Donald Trump Druck machte. „Viele Menschen leiden an Hunger“, sagte Trump am Rande seiner Nahostreise vergangene Woche. Und Netanjahu reagierte auf Warnungen des israelischen Militärs.
Gaza: 93 Prozent der Palästinenser von Hunger bedroht
Wie viel Hilfe in welcher Form in den Gazastreifen gelangen wird, ist noch unklar. Netanjahu sprach lediglich von einer „Grundmenge an Nahrungsmitteln“. Dass er überhaupt Hilfe zulässt, begründet er mit den „operationellen Notwendigkeiten“ der Großoffensive der Armee. Diese hat vor wenigen Tagen begonnen und bereits Hunderte Tote gefordert.
Damit will Israel die Hamas zu Kompromissen in den Verhandlungen über die Freilassung der noch in Gefangenschaft befindlichen Personen und einen Waffenstillstand zwingen. Die Regierung bezeichnet die Verhandlungen als „unter Feuer“. Natürlich muss die Hamas die Geiseln freilassen. Mit Bomben ist dies bisher allerdings nicht gelungen, sondern nur über Verhandlungen.