BSW
Karlsruhe verwirft BSW-Klagen zum Wahlrecht

Karlsruhe. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist in Karlsruhe mit Klagen zum Bundestagswahlrecht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf zwei Organklagen der Partei als unzulässig, wie das oberste deutsche Gericht am Dienstag mitteilte. Die Partei habe nicht ausreichend begründet, inwiefern ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sein soll.
Das BSW war den Angaben zufolge überzeugt, dass der Bundestag einen Rechtsbehelf hätte einführen müssen, mit Hilfe dessen bei einem knappen Unterschreiten der Fünf-Prozent-Hürde und geltend gemachten Zweifeln an der Richtigkeit des Wahlergebnisses eine umgehende Neuauszählung der Stimmen hätte verlangt werden können. Außerdem hätte er im Bundeswahlgesetz eine andere Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel vorsehen müssen.
Das BSW war bei der Bundestagswahl im Februar nach endgültigem Ergebnis mit 4,981 Prozent der Stimmen sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Schon direkt nach der Wahl zweifelte die Partei das Ergebnis an. Sie argumentierte mit Erkenntnissen einzelner Nachzählungen an mehreren Orten. Diese hätten gezeigt, dass BSW-Stimmen falsch zugeordnet oder als ungültig gewertet worden seien.