Telemedizin
Mehr Videosprechstunden in den Praxen

Düsseldorf. Videosprechstunden sollen in Deutschland künftig öfter stattfinden. Nachdem bereits im März neue Regelungen in Kraft getreten waren, haben sich KBV und GKV-Spitzenverband nun rückwirkend darauf verständigt, dass Ärztinnen und Ärzte seit Jahresbeginn mehr Behandlungen per Video durchführen dürfen. Die bislang geltende Begrenzung auf 30 Prozent aller Leistungen entfällt.
Auch die Versorgung bekannter Patientinnen und Patienten ist flexibler möglich. Sie dürfen nun in bis zu jedem zweiten Fall ausschließlich per Video behandelt werden, wenn sie in mindestens einem der vergangenen drei Quartale persönlich in der Praxis waren.
Eine wichtige Änderung betrifft auch die Zählweise: Die Obergrenzen gelten nicht mehr je behandelndem Arzt, sondern pro Praxis. Das ermöglicht es einzelnen Ärzten, mehr Videosprechstunden anzubieten – solange die Gesamtpraxis im Rahmen bleibt. Bei unbekannten Patientinnen und Patienten, also ohne kürzlichen persönlichen Kontakt, bleibt es jedoch bei einer 30-Prozent-Grenze.
Anbieter: Vorgaben sind zusätzliche Begrenzung
Seit dem 1. April erhalten Praxen zudem einen Zuschlag von 3,72 Euro, wenn bekannte Patientinnen oder Patienten ausschließlich per Video behandelt werden. Auch Nuklearmedizinerinnen und -mediziner dürfen nun Videosprechstunden anbieten, verbunden mit angepassten Abrechnungsmöglichkeiten. Hausärztinnen und Hausärzte wiederum können weiterhin einen Vermittlungszuschlag abrechnen, wenn sie online Facharzttermine koordinieren.