AfD
Gutachten laut Dobrindt „nicht ausreichend“ für Verbotsverfahren

Berlin. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezweifelt, dass auf Basis des AfD-Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz ein Verbotsverfahren gegen die Partei eingeleitet werden kann. „Für ein Verbotsverfahren ist das Gutachten nicht ausreichend“, sagte der CSU-Politiker am Dienstag in Berlin.
Dobrindt begründete seine Einschätzung damit, dass sich das mehr als 1100 Seiten umfassende Dokument des Inlandsnachrichtendienstes „explizit nicht“ auf Teile beziehe, die für ein Verbotsverfahren notwendig wären.
Das Gutachten beschäftige sich primär mit der Frage, ob die AfD gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoße, aber nicht mit Angriffen auf den Rechtsstaat und die Demokratie. Dazu sage dieses Gutachten nichts. Diese „Elemente“ müssten aber „wesentlicher“ sein, wenn man ein Verbotsverfahren begründen wolle, sagte Dobrindt.
Die SPD reagierte zurückhaltend auf die Äußerungen. „Wir werden das Gutachten erst einmal (...) in aller Ruhe auswerten müssen“, sagte Fraktionschef Matthias Miersch. Gespräche dazu liefen. Der Grünen-Innenexperte Marcel Emmerich betonte, die Einstufung des Verfassungsschutzes sei keine politische Meinung, sondern eine rechtsstaatlich begründete Einschätzung einer Bundesbehörde.