AfD
Justizministerin fordert rasche Auswertung des Gutachtens

Berlin. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fordert eine zügige Auswertung des Gutachtens des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch.
Um Klarheit darüber zu bekommen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegen die Partei vorliegen, müsse das Bundesinnenministerium von Ressortchef Alexander Dobrindt (CSU) das Gutachten auswerten. „Natürlich geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit, aber wir haben nicht ewig Zeit“, sagte Hubig der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Dobrindt hatte den Befürwortern eines Verbotsverfahrens, die sich auf die Einstufung des Verfassungsschutzes berufen, entgegengehalten: „Dafür ist dieses Gutachten nicht ausreichend.“ Er argumentierte, das für die Neubewertung der AfD erstellte Dokument beschäftige sich primär mit der Frage, ob die Partei gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoße.
In einem Verbotsverfahren müssten aber noch zwei weitere Elemente betrachtet werden: Liegt ein Angriff auf den Rechtsstaat vor? Und: Gibt es einen Angriff auf die Demokratie? Dazu stehen keine Informationen in dem Gutachten.
Aus Hubigs Sicht müsse „die Partei als mögliche Gefahr für unsere Demokratie sehr ernst“ genommen werden, nachdem der Verfassungsschutz überzeugt sei, dass die AfD „gesichert rechtsextremistisch“ sei. „Dazu gehört unbedingt, ein Parteiverbot zu prüfen“, sagte die Ministerin.