Haftbefehl
Ein US-Unternehmer hat Angst vor der deutschen Justiz

Paris, 12. November 2022: Daniel Starr, Tech-Millionär, Philanthrop, Familienvater, liest in seinem Charterflugzeug ein Buch, als plötzlich schwer bewaffnete Polizisten die Maschine stürmen.
Wenige Momente später liegt der US-Unternehmer mit dem Gesicht nach unten auf dem Rollfeld. Dann wird er in ein Einsatzfahrzeug gezerrt, eingeklemmt zwischen zwei Beamten – beide behalten während der ganzen Fahrt eine Hand an der Waffe.
Heute ist klar: Starr hätte nie verhaftet werden dürfen. Auslöser für das Kommando in Paris war ein europäischer Haftbefehl, beantragt von der Staatsanwaltschaft Bonn. Im Dezember 2022 hob ihn das Landgericht Bonn als rechtswidrig auf.
Im März 2023 bestätigte das Oberlandesgericht Köln die Entscheidung: Weder lag ein Auslieferungsgrund vor noch ein dringender Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft Bonn wollte sich wegen der noch laufenden Ermittlungen nicht zu dem Fall äußern.
Verfahren offen, Grund unbekannt
Noch heute, mehr als zwei Jahre später, traut sich Starr nicht, die USA zu verlassen. Seine Angst: Jede Reise könnte seine letzte sein.
Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Bonn weiterhin gegen ihn. Einen Grund nennt sie nicht. Das Justizgebaren beschäftigt nun die US-Spitzenpolitik.