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Restitution

NS-Raubkunst gegen Entschädigung zurück ins Museum

Geraubt, restituiert und wiedergewonnen: Das Clemens Sels Museum in Neuss darf ein bedeutendes Gemälde des Symbolismus wieder in seine Sammlung eingliedern.Christiane Fricke 24.04.2024 - 14:15 Uhr aktualisiert
Édouard Vuillards stimmungsvolle Parkszene „La Promenade. Le Square des Batignolles“ gelangte 1962 in die Sammlung des Clemens Sels Museums in Neuss. Nach der Rückgabe an die Erben des jüdischen Vorbesitzers kam vor wenigen Tagen eine Rückübertragung an das Museum zustande. Foto: Anne Orthen; Clemens Sels Museum, Neuss

Düsseldorf. Rund 400 Kunstwerke umfasste die Sammlung des jüdischen Rechtsanwalts Armand Dorville, die er 1941 seinen Geschwistern und deren Kindern hinterließ. Der Erlös aus der Versteigerung 1942, den sie wohl für ihre Flucht hätten gebrauchen können, wurde ihnen jedoch vorenthalten. Fünf Familienmitglieder starben 1944 im Konzentrationslager Auschwitz.

80 Jahre später, am 23. April 2024, erinnert die Übergabe eines bedeutenden Gemäldes von Édouard Vuillard an das Neusser Clemens Sels Museum an diese schreckliche Geschichte.

Vuillard malte die im schmalen Hochformat angelegte Parkszene „La Promenade. Le Square des Batignolles“ kurz vor der Jahrhundertwende 1898/99. Es ist das einzige Bild des Künstlers innerhalb der grenzüberschreitend bekannten Sammlung zur Kunst des Symbolismus in Neuss. In Deutschland sind Vuillards Werke ansonsten nur in drei weiteren Sammlungen anzutreffen: im Wallraf-Richartz-Museum in Köln, im Frankfurter Städel und in der Pinakothek der Moderne in München.

Der Übergabe war eine Rückforderung des auf 300.000 Euro bewerteten Bildes im Jahr 2020 vorausgegangen. Ende 2021 gab der Rat der Stadt Neuss dem Restitutionsersuchen statt.

Die Rückübertragung an das Museum bahnte eine  Entschädigungsvereinbarung mit den Erben Dorvilles. Der Rückkauf wurde jedoch erst möglich, weil die Kulturstiftung der Länder und das Land Nordrhein-Westfalen jeweils 75.000 Euro beisteuerten. Das Museum selbst beteiligte sich mit 150.000 Euro aus dem Ankaufsetat. Es hätte die Forderung nicht aus eigener Kraft allein bestreiten können.

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