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Ausfuhrverbot

Romantische Zeichnungen werden unter Schutz gestellt

Ein Skizzenbuch von Caspar David Friedrich wird eingetragen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts des Landes Berlin. Dagegen will der Eigentümer gerichtlich vorgehen. Ein Präzedenzfall. Susanne Schreiber 27.05.2024 - 11:21 Uhr
Das „Karlsruher Skizzenbuch“ unterliegt einem Ausfuhrverbot. Dagegen geht der Eigentümer jetzt gerichtlich vor. Foto: Grisebach / Foto: Christian Hagemann

Düsseldorf. Das „Karlsruher Skizzenbuch“ von Caspar David Friedrich wird nun doch in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts des Landes Berlin eingetragen. Die Eintragung hat die Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten kürzlich in die Wege geleitet. Dafür läuft die Frist im Mai 2024 aus.

Das gebundene, nicht ganz vollständige Taschenskizzenbuch von 1804 stammt aus dem Nachlass von Friedrichs Künstlerfreund Georg Friedrich Kersting. In dessen Familie wurde es 200 Jahre bewahrt. Im November 2023 kam es bei einer Schätzung zwischen 1 und 1,5 Millionen Euro im Auktionshaus Grisebach in Berlin unter den Hammer. Dort hatte - wie berichtet - ein anonymer Bieter den Zuschlag bei 1,8 Millionen Euro  erhalten.

Der Käufer dürfte eine amerikanische, höchst anerkannte Institution sein. Sie darf aber das mit Baumstudien, Landschaftshorizonten, Segelbooten und Dorfsilhouetten gefüllte Notizbuch wegen des Kulturgutschutzgesetzes nicht aus Deutschland ausführen. Wie zu erfahren war, plant der Eigentümer, in diesem Fall immer noch der deutsche Einlieferer, gerichtlich gegen den Entscheid vorzugehen.

Seine Argumentation: Er sieht hier einen massiven Eingriff in seine Eigentumsrechte, wenn gegen seinen Willen eine Unterschutzstellung vorgenommen wird. Bleistiftskizzen wie die in dem „Karlsruher Skizzenbuch“ gibt es zuhauf in deutschen und Berliner Sammlungen. Das hat die große Ausstellung in Hamburg deutlich gemacht.

Für Daniel von Schacky, Auktionator und Co-Geschäftsführer bei Grisebach, ist das ein Präzedenzfall: „Seit der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes hat es meines Wissens noch keine gerichtliche Überprüfung gegeben.“ Die Entscheidung sei enttäuschend, „denn sie ist nicht förderlich für die Attraktivität des deutschen Kunstmarktes. Ausländische Bieter können ihr ersteigertes Werk anders als in Frankreich oder England nicht in Empfang nehmen.“

In Frankreich tritt der Staat am Ende der Auktion als Meistbieter auf und bewilligt den Marktpreis. In Großbritannien greift eine Sperrfrist, die zur Einwerbung von Drittmitteln genutzt wird. In Deutschland aber herrscht Unsicherheit für Kaufwillige aus dem Ausland und den Verkäufer.

Mehr: Bestsellerautor Florian Illies: „Dieser Sonderling schafft es, unsere Seelen zu berühren.“

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